| Beitrags und Gebührenordnung |
§1 AllgemeinesZur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein Beiträge und Gebühren. §2 Beitragshöhe
Eine Aufnahmegebühr wurde nicht beschlossen. §3 ZahlungsmodalitätenBeiträge werden vom Verein jährlich im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, ein Girokonto bei einem Kreditinstitut zu unterhalten, dass das Einzugsermächtigungsverfahren ermöglicht. Der Einzug wird 4 Wochen zuvor schriftlich (auch per E-Mail) angekündigt.Bei Neumitgliedern wird der Beitrag innerhalb 4 Wochen nach Beginn der Mitgliedschaft abgebucht. Mitglieder, deren Lastschriften uneingelöst zurückkommen, erhalten eine Mahnung. Die Mahngebühren, einschließlich der Rückbuchungskosten des Kreditinstituts trägt das Mitglied. Bleibt ein Mitglied vier Wochen nach der Mahnung seinen Beitrag weiterhin schuldig, kann es aus dem Verein ausgeschlossen werden. Mitglieder, die ihren Austritt aus dem Verein erklärt haben, müssen den Beitrag weiter entrichten, bis ihr Austritt gemäß den Bestimmungen der Satzung wirksam ist. Die Beitrags- und Gebührenordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 14.02.2010 beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in kraft. |
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