Beitrags und Gebührenordnung

§1 Allgemeines

Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein Beiträge und Gebühren.

§2 Beitragshöhe

Allgemeiner Beitrag 25,-- EUR.
Schüler und Studenten 15,-- EUR.
Nur nach Vorlage eines gültigen Schülerausweises möglich
Familenbeitrag 40,-- EUR.
Bei Familien und Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind unter 16 Jahren.

Eine Aufnahmegebühr wurde nicht beschlossen.

§3 Zahlungsmodalitäten

Beiträge werden vom Verein jährlich im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen. Der Einzug erfolgt zum 15. Februar des jeweiligen Jahres, beziehungsweise den darauffolgenden Werktag. Jedes Mitglied ist verpflichtet, ein Girokonto bei einem Kreditinstitut zu unterhalten, dass das Einzugsermächtigungsverfahren ermöglicht.
Bei Neumitgliedern wird der Beitragseinzug zuvor mit innerhalb der gesetzlich geregelten Frist mitgeteilt.
Mitglieder, deren Lastschriften uneingelöst zurückkommen, erhalten eine Mahnung. Die Mahngebühren, einschließlich der Rückbuchungskosten des Kreditinstituts trägt das Mitglied. Bleibt ein Mitglied vier Wochen nach der Mahnung seinen Beitrag weiterhin schuldig, kann es aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Mitglieder, die ihren Austritt aus dem Verein erklärt haben, müssen den Beitrag weiter entrichten, bis ihr Austritt gemäß den Bestimmungen der Satzung wirksam ist.

Die Beitrags- und Gebührenordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 15.11.2015 beschlossen und tritt zum 01.01.2016 in kraft.